Abbruchbewilligung
Für den Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ist eine Abbruchbewilligung vom Bauamt der Gemeinde Ragnitz einzuholen.
Kontakt: | Gemeinde Ragnitz |
Adresse: | 8413 Ragnitz, Gundersdorf 17 |
Ansprechperson: | Fr. Sabine Eder |
Telefon: | 03183 / 838 8 |
Telefax: | 03183 / 838 8-5 |
E-Mail: | eder@ ragnitz.steiermark.at |
Amtsstunden: | Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr |
Unterlagen für das Ansuchen einer Abbruchbewilligung
Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen auf Abbruchbewilligung beizulegen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen um Abbruchbewilligung
- Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Wochen) oder Zustimmungserklärung des Eigentümers
- Lageplan mit Markierung (gelb) der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile
- Bruttogeschossfläche des Gebäudes
- Beschreibung der technischen Ausführung des Abbruchs, der Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm und Staub
- Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes
- Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke
Unterlagen nach erfolgtem Abbruch
Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind der Behörde folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen vorzulegen:
- Bauführerbestätigung über die bescheidmäßige Fertigstellung der Abbrucharbeiten
- Baurestmassennachweis über fachgerechte Entsorgung (Baurestmassennachweis)
Weiterführende Informationen und Link's:
Formular - Ansuchen um Abbruchbewilligung
Stmk. BauG § 32 - Abbruch
Baurestmassennachweis - Formular
Informationsbroschüren der Steiermärkischen Landesregierung FA 19d
Informationsbroschüre der WKO