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Abbruchbewilligung

Für den Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ist eine Abbruchbewilligung vom Bauamt der Gemeinde Ragnitz einzuholen.

 

Kontakt:

Gemeinde Ragnitz

Adresse:

8413 Ragnitz, Gundersdorf 17

Ansprechperson: 

Fr. Sabine Eder

Telefon:

03183 / 838 8

Telefax:

03183 / 838 8-5

E-Mail:

eder@remove-this.ragnitz.steiermark.at

Amtsstunden:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

 

 

Unterlagen für das Ansuchen einer Abbruchbewilligung

Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen auf Abbruchbewilligung beizulegen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen um Abbruchbewilligung
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Wochen) oder Zustimmungserklärung des Eigentümers
  • Lageplan mit Markierung (gelb) der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile
  • Bruttogeschossfläche des Gebäudes
  • Beschreibung der technischen Ausführung des Abbruchs, der Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm und Staub
  • Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes
  • Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke

 

Unterlagen nach erfolgtem Abbruch

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind der Behörde folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen vorzulegen:

  • Bauführerbestätigung über die bescheidmäßige Fertigstellung der Abbrucharbeiten
  • Baurestmassennachweis über fachgerechte Entsorgung (Baurestmassennachweis)

 

Weiterführende Informationen und Link's:

Formular - Ansuchen um Abbruchbewilligung
Stmk. BauG § 32 - Abbruch
Baurestmassennachweis - Formular
Informationsbroschüren der Steiermärkischen Landesregierung FA 19d
Informationsbroschüre der WKO

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