Fertigstellungsanzeige - Benützungsbewilligung
Grundsätzlich ist für alle Fragen und Anträge in Zusammenhang mit einer Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung im Gemeindegebiet Ragnitz das Bauamt der Gemeinde zuständig.
Kontakt: | Gemeinde Ragnitz |
Adresse: | 8413 Ragnitz, Gundersdorf 17 |
Ansprechperson: | Fr. Sabine Eder |
Telefon: | 03183 / 838 8 |
Telefax: | 03183 / 838 8-5 |
E-Mail: | eder@ ragnitz.steiermark.at |
Amtsstunden: | Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr |
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss bei der Gemeinde Ragnitz eine Fertigstellungsanzeige, unter Vorlage der notwendigen Bestätigungen, eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Formular Fertigstellungsanzeige und Ansuchen um Benützungsbewilligung (.docx Datei)
- Formular Fertigstellungsanzeige und Ansuchen um Benützungsbewilligung (.pdf Datei)
- Bescheinigung über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung (Bauführerbescheinigung)
- Überprüfungsbefund des zuständigen Rauchfangkehrers
- Überprüfungsbefund einer Elektroinstallationsfirma
- eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder eines befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen, Brandrauchabsaug- oder mechanische Belüftungsanlagen
- Bescheinigung über Dichtheit der Rohrleitungen (bei einer nachträglichen Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Hauskanalanlagen und Sammelgruben;etc.)
Wenn die notwendige Bauführerbestätigung nicht vorgelegt werden kann, so muss zusätzlich um eine Benützungsbewilligung angesucht werden, ansonsten darf (!) die bauliche Anlage nicht benützt werden. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und damit auch rechtmäßig benützt werden darf.
(siehe Stmk. BauG §38)
Weiterführende Informationen und Link's:
- Formular Fertigstellungsanzeige und Ansuchen um Benützungsbewilligung (.docx Datei)
- Formular Fertigstellungsanzeige und Ansuchen um Benützungsbewilligung (.pdf Datei)
Steiermärkisches Baugesetz §38 (Benützungsbewilligung - Fertigstellungsanzeige)