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Fertigstellungsanzeige - Benützungsbewilligung

Grundsätzlich ist für alle Fragen und Anträge in Zusammenhang mit einer Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung  im Gemeindegebiet Ragnitz das Bauamt der Gemeinde zuständig.

 

Kontakt:

Gemeinde Ragnitz

Adresse:

8413 Ragnitz, Gundersdorf 17

Ansprechperson: 

Fr. Sabine Eder

Telefon:

03183 / 838 8

Telefax:

03183 / 838 8-5

E-Mail:

eder@remove-this.ragnitz.steiermark.at

Amtsstunden:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

 

 

 

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss bei der Gemeinde Ragnitz eine Fertigstellungsanzeige, unter Vorlage der notwendigen Bestätigungen, eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen:

Wenn die notwendige Bauführerbestätigung nicht vorgelegt werden kann, so muss zusätzlich um eine Benützungsbewilligung angesucht werden, ansonsten darf (!) die bauliche Anlage nicht benützt werden. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und damit auch rechtmäßig benützt werden darf.
(siehe Stmk. BauG §38)

 

 

 

Weiterführende Informationen und Link's:

 

Steiermärkisches Baugesetz §38  (Benützungsbewilligung - Fertigstellungsanzeige)

 

Formular - Bauführerbescheinigung

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